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7 Ob 20/95

1. LfgOktober 1998

Branche

Kfz-Kasko

Problem

grobe Fahrlässigkeit

Kläger

Versicherungsnehmer

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

stattgegeben (LG für ZRS Graz)

II. Instanz

bestätigt (OLG Graz)

OGH (31. 5. 95)

aufgehoben

veröffentlicht in

VersRdSch 1996/400

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