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7 Ob 157/12g

17. LfgFebruar 2014

Branche

Allgemein

Problem

culpa in contrahendo

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Lebensversicherer

I. Instanz

abgewiesen (HG Wien)

II. Instanz

bestätigt (OLG Wien)

OGH (14. 11. 12)

bestätigt

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