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7 Ob 317/99

4. LfgJuli 2001

Branche

Allgemein

Problem

culpa in contrahendo

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Leitungswasserschadenversicherer

I. Instanz

stattgegeben (LG für ZRS Graz)

II. Instanz

bestätigt (OLG Graz)

OGH (16. 2. 00)

bestätigt

veröffentlicht in

VersRdSch 2001/533

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