3.3.1. Rahmenbedingungen
Nach Abschnitt 4.1. DBP ist bei der Durchführung von Betriebsprüfungen auf größtmögliche Wirtschaftlichkeit des Verfahrens zu achten. Da eine vollständige Kontrolle aller denkbaren Prüffelder idR weder möglich noch zweckmäßig sein wird, sind Prüfungsverfahren zur Verwirklichung des Grundsatzes der Verfahrensökonomie durch die Erarbeitung von Prüfungsschwerpunkten zu straffen. Als Prüfungsschwerpunkte sind jene Prüffelder auszusuchen, bei denen im Zuge der Aktenvorbereitung und der Prüfungsdurchführung die Notwendigkeit einer intensiven Bearbeitung erkannt wird.

