2.5.1. Grundsätzliches
Der Vorgang der Verprobung besteht schlichtweg im Vergleich der Betriebskennzahlen des Einzeltatbestandes und des Gesamttatbestandes (innerer Betriebsvergleich) bzw entsprechender (fremder bzw durchschnittlicher) Branchenkennzahlen mit den Kennzahlen des geprüften Betriebes (äußerer Betriebsvergleich). Ergeben sich dabei keine Abweichungen, so ist die Verprobung als Prüfung von Vollständigkeit und Richtigkeit der Erfassung der Geschäftsfälle abgeschlossen. Auch an anderer Stelle wird darauf hingewiesen, daß marginale Abweichungen dabei vernachlässigt werden können.

