Die kalkulatorischen Prüfungsmethoden beruhen auf betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, wie zB Einsatz zu Erlös. Unmittelbarer Prüfungsgegenstand sind demnach nicht die Zahlen der Buchhaltung bzw Aufzeichnung selbst, sondern deren Zusammenhänge.
Grundgedanke ist der sogenannte Vergleichsgrundsatz:

