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Evaluation begleitende Kontrolle – § 323 Abs 55 Z 3 BAO (Macho)

Macho46. LfgNovember 2025

1. Gesetzestext

§ 323 Abs 55 Z 3 BAO idF BGBl I 50/2025

(55) […]

Die begleitende Kontrolle ist laufend zu evaluieren. Spätestens am 31. Dezember 2024 ist ein Evaluationsbericht vorzulegen, der unter anderem genaue Angaben im Hinblick auf eine allfällige Absenkung der Umsatzerlösgrenze zu enthalten hat. Weiters ist die bisherige Auswirkung der begleitenden Kontrolle auf den Aufwand der Unternehmer und der Abgabenbehörden zu analysieren und die anzunehmende Auswirkung einer Absenkung der Umsatzerlösgrenze auf die Abgabenbehörden darzustellen.

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