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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Säumnisbeschwerde – § 285 BAO (Katzmayr)
Katzmayr
39. Lfg
April 2022
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
1. Gesetzestext
§ 285
BAO idF BGBl I 2013/14:
(1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten:
die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörden;
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