vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bescheidbeschwerde – Stellungnahme der Außenprüfung und Vorlage der Beweismittel - §§ 265, 266 BAO (Schaubmair)

Schaubmair29. LfgJuni 2015

1. Gesetzestext

§ 265 Abs 1 bis 3 BAO idF BGBl I 2013/14:

(1) Die Abgabenbehörde hat die Bescheidbeschwerde, über die keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist oder über die infolge eines Vorlageantrages vom Verwaltungsgericht zu entscheiden ist, nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub dem Verwaltungsgericht vorzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!