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Entscheidungsbefugnis in der Beschwerdevorentscheidung – § 263 BAO (Schmied)

Schmied37. LfgJuni 2021

1. Gesetzestext

§ 263 BAO idF BGBl I 2013/14:

(1) Ist in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde

weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch

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