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Verjährung - Bemessungsverjährung - §§ 207-209a BAO (Watzinger)

Watzinger25. LfgApril 2013

Die BAO unterscheidet zwischen

1) Bemessungs- oder Festsetzungsverjährung (§§ 207 bis 209a) und

2) Einhebungsverjährung (§ 238).

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