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Zeugen - Aussageverweigerungsgründe - § 171 Abs 1 lit a und b und Abs 3 BAO (Schaubmair)

Schaubmair22. LfgMärz 2010

1. Gesetzestext

§ 171 Abs 1 lit a und b und Abs 3 BAO idF BGBl Nr 20/2009

(1) Die Aussage darf von einem Zeugen verweigert werden

wenn er ein Angehöriger (§25) des Abgabepflichtigen ist;

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