Bücher
Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Registrierkassenpflicht – § 131b BAO (Bauer)
Bauer
31. Lfg
Juni 2016
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
1. Gesetzestext
§ 131b BAO:
§ 131b (1)
Betriebe haben alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem unter Beachtung der Grundsätze des § 131 Abs 1 Z 6 einzeln zu erfassen.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!