11.1. Einleitung
Mit dem Finanzorganisationsreformgesetz, BGBl I 2019/104, und dem 2. Finanzorganisationsreformgesetz, BGBl I 2020/99, wurde die österreichische Bundesfinanzverwaltung grundlegend reformiert. Die neu geschaffenen Einrichtungen zeichnen sich durch eine bundesweite Zuständigkeit aus, die die Regelung örtlicher Zuständigkeiten obsolet machen. Die Aufgabenbereiche der neu geschaffenen Einrichtungen grenzen sich lediglich durch einen sachlichen Zuständigkeitsbereich voneinander ab.

