4.1. Ausgangslage
Die Neugestaltung der Behördenstruktur in der Finanzverwaltung durch das FORG macht auch vor der Großbetriebsprüfung nicht halt. Anstelle der bisherigen 32 Finanzämter gibt es ab dem 1.1.2021 nur mehr zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit – neben dem „Finanzamt Österreich“ das „Finanzamt für Großbetriebe“. Seite 25

