Die Außenprüfung von Unternehmen („Betriebsprüfung“) wird seit 1. 1. 2021, aufgrund der nunmehrigen „Selbstständigkeit“ der Großbetriebsprüfung, von den beiden Finanzämtern durchgeführt. Zur Sicherstellung der Steuerung im Bereich der Außenprüfung und zur internen Abgrenzung der Prüfzuständigkeiten sind <i>Epply/Hammerl/Lehner/Lehner/Macho/Schwaiger</i> in <i>Schuh/Macho/Kerstinger</i> (Hrsg), Handbuch zur Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung (40. Lfg 2022) Die Außenprüfung von Unternehmen, Seite 3 Seite 3
alle Unternehmen nach ihrer Betriebsgröße in Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe eingeteilt (= Betriebskategorie). Die Betriebskategorie richtet sich nach den Umsatzerlösen, die das Unternehmen erzielt hat. Sollten die Umsatzerlöse nicht verfügbar sein, werden hilfsweise die erklärten Umsätze laut Umsatzsteuerjahreserklärung herangezogen. Für die Einstufung sind immer die Umsatzerlöse bzw erklärten Umsätze entscheidend, die sich aus der letzten Veranlagung ergeben.