1.2.3.2.1. Ausgliederung der Stammbetriebsprüfungsstellen
Ein entscheidender Einschnitt in die Organisation der Betriebsprüfung erfolgte durch die Ausgliederung der Betriebsprüfungsstellen aus den Finanzlandesdirektionen und die „Bildung von Stammbetriebsprüfungsstellen bei den Finanzämtern am Sitz der Finanzlandesdirektionen“. Der rechtliche Hintergrund ist in den beiden BMF-Erlässen mit gleichem Datum vom 29. 11. 1956, Zl. 168.240-7a/56 und 168.241-7a/56 nur angedeutet: „Zur Verdeutlichung der instanzenmäßigen Stellung der Betriebsprüfer sowie aus dem Bestreben heraus, die Forderung nach Steuergleichmäßigkeit und Steuergerechtigkeit möglichst weitgehend zu erfüllen, wird angeordnet:“.

