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13. Nebengebühren und ASVG-Pensionsbemessung

Kind1. AuflMärz 2008

Die Nebengebühren gem § 22 Abs 1 VBG sind (pensionsrechtlich irrelevante) Geldleistungen, die zeit- oder mengenmäßige Mehrleistungen, Mehraufwendungen oder andere Besonderheiten des (aktiven) Dienstes abgelten oder Belohnungscharakter haben.

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