Ohne Nachweis der Genehmigung durch den Gemeinderat ist ein gerichtlicher Vergleich, der vom Bürgermeister der Gemeinde abgeschlossen worden war, nicht vollstreckbar.
Ohne Nachweis der Genehmigung durch den Gemeinderat ist ein gerichtlicher Vergleich, der vom Bürgermeister der Gemeinde abgeschlossen worden war, nicht vollstreckbar.
