Nur wenn eine vorzeitige Alterspension wegen eines Erwerbseinkommens weggefallen war, steht der erhöhte Steigerungsbetrag für die Alterspension zu.
Nur wenn eine vorzeitige Alterspension wegen eines Erwerbseinkommens weggefallen war, steht der erhöhte Steigerungsbetrag für die Alterspension zu.
