In Abhängigkeit von jener Darstellungsweise, die für die Unternehmen verlässliche und relevante Informationen ermöglicht, hat ein Unternehmen nach IAS 1.88 die Aufwandsgliederung entweder nach Art der Aufwendungen (Gesamtkostenverfahren) oder nach deren Funktion innerhalb des Unternehmens (Umsatzkostenverfahren) durchzuführen. Beide Versionen werden in IAS 1 als gleichwertig angesehen; doch zeigt sich im Rahmen der internationalen Berichterstattung außerhalb des deutschen Sprachraumes eine starke Bevorzugung des Umsatzkostenverfahrens. Die einbezogenen Unternehmen verwenden folgende Darstellungsweise:

