Ein Unternehmen hat kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz darzustellen, sofern die Darstellung nach der Liquidität nicht zuverlässiger und relevanter ist. Abgesehen von den in IFRS vorgeschriebenen Gliederungsvorschriften bestehen nach Branchenregelungen weitere Vorgaben (z. B. Banken und Versicherungen).

