Christoph Waldeck
Inkrafttreten: Dieser SIC ist am 15. Juli 2000 in Kraft getreten.
Anwendungsbereich und Inhalt
Änderungen im Steuerstatus eine Unternehmens oder seiner Anteilseigner, die zu einer Änderung der tatsächlichen oder latenten Steuern führen, sind prinzipiell im Ergebnis und nicht im Eigenkapital zu erfassen. Wenn allerdings eine Transaktion oder ein Ereignis zu einer direkten Zu- oder Abnahme des Eigenkapitals führen, wie zum Beispiel bei der Neubewertung von Sachanlagen nach IAS 16, sind die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen weiterhin direkt im Eigenkapital zu erfassen.

