Martin Feige
Inkrafttreten: 1. August 1998
Anwendungsbereich und Inhalt
In einigen Ländern werden für bestimmte Regionen oder Industriezweige Förderungen von öffentlichen Stellen an Unternehmen angeboten, die zur Unterstützung oder langfristigen Hilfestellung von betrieblichen Aktivitäten dienen. Die Förderbedingungen beinhalten teilweise keinen unmittelbaren Bezug zur operativen Tätigkeit des Unternehmens. Die Frage ist, ob solche öffentlichen Unterstützungen eine „Zuwendung der öffentlichen Hand“ im Sinne der Bestimmung von IAS 20 darstellen und somit nach diesem Standard bilanziert werden sollen.

