Manfred Geritzer
Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 1999 beginnen.
1. Zielsetzung
Das Ziel von IAS 37 ist die Sicherstellung der Anwendung angemessener Ansatzkriterien und Bewertungsgrundlagen bei Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen. Daneben soll sichergestellt werden, das ausreichende Informationen im Anhang des Abschluss offen gelegt wird, um es den Adressaten zu ermöglichen, deren Art, zeitlichen Anfall und Höhe zu verstehen. Der Standard basiert auf dem Grundsatz, dass Rückstellungen nur gebildet werden dürfen, wenn eine Schuld vorliegt, also wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht. Der Standard zielt daher darauf ab, sicherzustellen, dass nur echte Verpflichtungen im Abschluss abgebildet werden - geplante künftige Ausgaben, selbst wenn sie durch den Vorstand oder ein ähnliches Organ genehmigt wurden, sind vom Ansatz ausgeschlossen.

