Kurt Schweighart
Inkrafttreten: IAS 31 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen, anzuwenden.
1. Anwendungsbereich und Definitionen
1.1 Anwendungsbereich
IAS 31 Interests in Joint Ventures ist für die Bilanzierung aller Anteile an Joint Ventures und die Berichterstattung über die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen von Joint Ventures in den Abschlüssen von Partnerunternehmen und Investoren anzuwenden. Dabei spielen die Strukturen oder Formen, nach denen das Joint Venture operiert, keine Rolle. Eine Ausnahme stellen Beteiligungen von Venture Capital Gesellschaften, Investmentfonds, Kapitalanlagegesellschaften und ähnlichen Unternehmen an Joint Ventures dar, die (freiwillig oder verpflichtend) als nach IAS 39 zum Handelsbestand gehörig bilanziert werden. Nach IAS 39 sind solche Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden [IAS 31.1].

