Martin Feige
Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen.
1. Zielsetzung und Anwendungsbereich
IAS 16 beschäftigt sich mit dem Ansatz und der Bewertung von Sachanlagen (property, plant and equipment) sowie der Behandlung des Abschreibungsaufwandes. Sachanlagen stellen materielle Vermögenswerte dar, die erwartungsgemäß über eine längere Dauer genutzt werden. Dieser Standard ist nicht auf biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen (IAS 41) sowie auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) anzuwenden. Vom Anwendungsbereich schon umfasst sind jedoch Sachanlagen, die verwendet werden, um solche Vermögenswerte zu entwickeln bzw. zu erhalten [IAS 16.3].

