Angelika Casey
Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen.
1. Zielsetzung
IAS 8 regelt die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen sowie Berichtigungen von Fehlern. Die Regelungen sollen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse im Zeitablauf und zu anderen Unternehmen gewährleisten sowie die Zuverlässigkeit des Abschlusses eines Unternehmens verbessern.

