Walter Müller
Inkrafttreten: Die Bestimmungen dieses Standards treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen. Für Unternehmen, die IFRS 4 vor dem 1. Jänner 2005 erstmalig anwenden, bedarf es bei vorgezogener Anwendung nicht der Erstellung sämtlicher Vergleichsinformationen aus dem Vorjahr.

