Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände, Guthaben auf Bankkonten und Investitionen in Geldmarktinstrumente abzüglich ausstehender Kontokorrentkredite. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres, wie sie in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, können auf die damit in Zusammenhang stehenden Posten in der Bilanz wie folgt übergeleitet werden:

