Es bestehen Finanzierungsleasingverhältnisse für Fertigungsanlagen mit Laufzeiten von fünf Jahren. Der Konzern hat die Möglichkeit, die Anlagen am Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums zum Nennwert zu erwerben. Die Verpflichtungen aus den Finanzierungsleasingvereinbarungen sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert.