A. Gesetzliche Normierung
Die molekulargenetische Untersuchung erfreut sich im österreichischen Strafverfahrensrecht noch nicht lange an einer eigenen Regelung. In der bis 31.12.2007 geltenden Fassung der StPO fehlte eine spezifische gesetzliche Normierung gänzlich. Erst mit Inkrafttreten der neuen StPO am 01.01.2008 wurde mit den §§ 117 Z 5 und 124 StPO eine Gesetzesgrundlage geschaffen. Vor diesem Zeitpunkt wurde die molekulargenetische Untersuchung ausschließlich im SPG im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung (§ 67 SPG) geregelt. Dort wird allerdings nicht auf eine Verbrechensaufklärung abgestellt, sondern auf die Abwehr und Verhinderung gefährlicher Angriffe.165

