Der 1. Teil dieser Untersuchung widmet sich den Grundlagen zum Thema „Privatsphäre“. Es ist sicher nicht unüblich, einer rechtlichen Erörterung einleitende grundlegende Ausführungen voranzustellen. Für den Bereich der Privatsphäre ist diese Vorgangsweise jedoch besonders notwendig und erscheint geradezu unumgänglich. Dieser Umstand wird durch einige Faktoren begründet, die kurz dazulegen sind.

