Vorwort | ||||||
Inhaltsverzeichnis | ||||||
Abkürzungsverzeichnis | ||||||
I. Einführung | ||||||
A. Grundlagen | ||||||
B. Voraussetzungen der Rechtfertigung am Beispiel der Notwehr | ||||||
C. Fallbeispiele aus der Judikatur | ||||||
D. Kurzüberblick über die in Österreich vertretenen Theorien zum subjektiven Rechtfertigungselement | ||||||
E. Aufbau der folgenden Untersuchung | ||||||
II. Das grundsätzliche Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente | ||||||
A. Ablehnung subjektiver Rechtfertigungselemente unter dem Einfluss der objektiven Unrechtslehre | ||||||
B. Anerkennung subjektiver Rechtfertigungselemente | ||||||
1. Das subjektive Rechtfertigungselement im Zusammengang mit der jeweiligen Verbrechenslehre | ||||||
a. Zeitliche Dimensionen | ||||||
b. Zusammenhang mit der personalen Unrechtslehre | ||||||
(a) Das Nebeneinander von Handlungs- und Erfolgsunwert iSd personalen Unrechtslehre | ||||||
(b) Auswirkung des zweigliedrigen Unrechtsaufbaus auf die Rechtfertigung - Das Kompensationsmodell | ||||||
c. Das subjektive Rechtfertigungselement im Zusammenhang mit der finalen Handlungslehre | ||||||
d. Das subjektive Rechtfertigungselement im Zusammenhang mit der subjektivistischen Unrechtslehre | ||||||
2. Weitere dogmatische Begründungsmöglichkeiten | ||||||
a. Ableitung aus Grundprinzipien der Rechtfertigung | ||||||
b. Ableitung aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs | ||||||
c. Ableitung aus der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen | ||||||
d. Ableitung aus dem Gesetzeswortlaut | ||||||
(a) Ableitung aus dem Wortlaut der Notwehr- und Notstandsbestimmung | ||||||
(b) Kritik an der Orientierung am Wortlaut einzelner Rechtfertigungsgründe | ||||||
(c) Ableitung aus dem Wortlaut des § 8 StGB | ||||||
C. Differenzierende Ansätze | ||||||
D. Standpunkt der Judikatur | ||||||
E. Erste Zwischenergebnisse | ||||||
III. Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements | ||||||
A. Fragestellung | ||||||
B. Kenntnis der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen | ||||||
1. Kenntnis - verstanden als Eventualvorsatz | ||||||
a. Die Relevanz des “Darauf-Vertrauens“ | ||||||
2. Kenntnis - verstanden als Wissentlichkeit | ||||||
3. Eigene Stellungnahme | ||||||
4. Verpflichtung zur pflichtgemäßen/gewissenhaften Prüfung? | ||||||
a. Allgemeines | ||||||
b. Differenzierung nach Lenckner | ||||||
c. Eigene Stellungnahme | ||||||
C. Bezugspunkt der Kenntnis | ||||||
1. Bezug zur Rechtfertigungssituation | ||||||
2. Bezug zu den zulässigen Grenzen der Rechtfertigungshandlung | ||||||
3. Kein Bezug des Kenntniselements zum Rechtfertigungserfolg | ||||||
D. Darüber hinausgehender Rechtfertigungswille? | ||||||
1. Allgemeines, Begriffsdefinitionen | ||||||
2. Rechtfertigungswille - verstanden als Zielmotiv | ||||||
a. Bezugspunkt der Rechtfertigungsabsicht | ||||||
b. Abhängigkeit der Rechtfertigungsabsicht vom Kenntniselement | ||||||
c. Möglichkeiten der dogmatischen Begründung von Rechtfertigungsabsicht | ||||||
(a) Aus dem Wortlaut des § 3 StGB ableitbarer Verteidigungswille? | ||||||
(b) Aus der Finalität der Verteidigung ableitbarer Verteidigungswille? | ||||||
(c) Notwendigkeit von Rechtfertigungsabsicht bei zweiaktigen Rechtfertigungsgründen? | ||||||
(d) Ableitbarkeit aus der Funktion des Unrechtsausschlusses? | ||||||
(e) Fazit | ||||||
3. Rechtfertigungswille - verstanden als Anlassmotiv | ||||||
a. Bezugspunkt des Anlassmotivs | ||||||
b. Abhängigkeit des Anlassmotivs vom Kenntniselement | ||||||
c. Ausschluss „krimineller Anlässe“ | ||||||
4. Problematik des Motivbündels | ||||||
E. Eigene Stellungnahme zum Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements | ||||||
1. Erster Schritt: Kenntnis als „Basiserfordernis“ | ||||||
2. Zweiter Schritt: Differenzierte Betrachtung von Rechtfertigungsgründen im österreichischen Recht | ||||||
a. Notwehr/Nothilfe | ||||||
b. Allgemeines Selbsthilferecht | ||||||
c. Rechtfertigender Notstand | ||||||
d. Rechtfertigende Pflichtenkollision | ||||||
e. Einwilligung des Verletzten | ||||||
f. Mutmaßliche Einwilligung | ||||||
(a) Handeln im Interesse des Berechtigten | ||||||
(b) Handeln bei mutmaßlich fehlendem Interesse des Berechtigten | ||||||
g. Anhalterecht Privater | ||||||
h. Rechtsgutsverletzungen als Erziehungsmittel | ||||||
i. Amts- und Dienstbefugnisse | ||||||
3. Die subjektiven Anforderungen im Überblick | ||||||
IV. Rechtsfolgen des Fehlens des subjektiven Rechtfertigungselements | ||||||
A. Allgemeines | ||||||
B. Strafbarkeit wegen vollendeter Tat | ||||||
C. Straflosigkeit | ||||||
D. Strafbarkeit wegen Versuchs | ||||||
1. Direkte Anwendung der Versuchsregeln | ||||||
2. Analoge Anwendung der Versuchsregeln | ||||||
3. Folgen der Anwendung der Versuchsregeln | ||||||
a. Absolut untauglicher Versuch (§ 15 Abs 3 StGB) | ||||||
b. Rücktritt vom Versuch (§ 16 StGB) | ||||||
E. Die Bedeutung der Milderungsgründe | ||||||
1. Einem Rechtfertigungsrund nahe kommende Umstände (§ 34 Abs 1 Z 11 StGB) | ||||||
2. Verhältnis zum Milderungsgrund des Versuchs (§ 34 Abs 1 Z 13 StGB) | ||||||
V. Das subjektive Rechtfertigungselement beim Fahrlässigkeitsdelikt | ||||||
A. Das grundsätzliche Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente beim Fahrlässigkeitsdelikt | ||||||
1. Allgemeines | ||||||
2. Unrechtsaufbau des Fahrlässigkeitsdelikts | ||||||
3. Ablehnung subjektiver Rechtfertigungselemente für das Fahrlässigkeitsdelikt | ||||||
a. Verzicht aufgrund des unterschiedlichen Unrechtaufbaus | ||||||
(a) Verzicht aufgrund der Objektivität des fahrlässigen Handlungsunrechts | ||||||
(b) Verzicht aufgrund mangelnder eigenständiger Strafbarkeit des fahrlässigen Handlungsunrechts | ||||||
b. Unmöglichkeit des subjektiven Rechtfertigungselements bei Fahrlässigkeit? | ||||||
4. Gleichbehandlung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt: Bejahung subjektiver Rechtfertigungselemente | ||||||
5. Differenzierende Lösungen | ||||||
a. Differenzierung nach Lenckner | ||||||
b. Differenzierung nach dem Deliktstyp | ||||||
B. Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements für das Fahrlässigkeitsdelikt | ||||||
1. Bezugspunkt des subjektiven Rechtfertigungselements | ||||||
2. Intensität des subjektiven Rechtfertigungselements | ||||||
C. Rechtsfolgen des Fehlens subjektiver Rechtfertigungselemente beim Fahrlässigkeitsdelikt | ||||||
1. Keine Versuchsstrafbarkeit | ||||||
2. Herrschende Meinung: Straflosigkeit | ||||||
3. Mindermeinung: Vollendungslösung | ||||||
D. Fazit | ||||||
VI. Das subjektive Rechtfertigungselement in anderen Rechtsbereichen | ||||||
A. Das Verwaltungsstrafrecht | ||||||
1. Allgemeines | ||||||
2. Objektive oder personale Unrechtslehre? | ||||||
3. Lösung bei Zugrundelegung der personalen Unrechtslehre | ||||||
B. Das Zivilrecht | ||||||
1. Allgemeines | ||||||
2. Ableitung aus dem Wortlaut einzelner Rechtfertigungsgründe | ||||||
3. Ableitung aus Funktion und Struktur des Schadenersatzrechts | ||||||
VII. Zusammenfassung der Ergebnisse | ||||||
Literaturverzeichnis | ||||||

