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VI. Überblick Europol - Europäisches Justizielles Netz - Eurojust

Demmelbauer1. AuflAugust 2011

 

Europol

Justizielles Netz

Eurojust

Politische

Zielsetzung

Stärkung der

Zusammenarbeit

der nationalen

Polizeibehörden

Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU

zentrale Dokumentations- und Clearingstelle im Bereich der

justiziellen

Zusammenarbeit

Rechtsgrundlage

Europol-Beschluss 2009

§ 4 Abs 1 BKA-Gesetz

§ 5 ff EU-PolK-Gesetz

EJN-Beschluss 2008

§§ 69 und 70 EU-JZG

Eurojust-Beschluss 2008

§§ 63 bis 68 EU-JZG

Zuständigkeit

begrenzt

Art 4 Europol-

Beschluss 2009

unbegrenzt

nach nationalem Recht

begrenzt

Art 4 Abs 1 Eurojust-Beschluss 2008

Rechts- und

Geschäfts-

fähigkeit

Weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit in jedem Mitgliedstaat

Keine Rechts-

persönlichkeit

Rechtspersönlichkeit,

eingeschränkte

Handlungsfähigkeit

Organisationsstruktur

Binnenstruktur

Europol-Zentrale in Den Haag +

nationale Stelle in jedem Mitgliedstaat

dezentral

Netz von nationalen Kontaktstellen in

jedem Mitgliedstaat

Binnenstruktur

Eurojust-Zentrale in Den Haag +

nationale Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat

Tätigkeitsbereich

Informations-

sammlung und

-auswertung

Forschung und

Beratung

Erledigung von Rechtshilfeersuchen vorwiegend auf bilateraler Ebene

Herstellung zweckdienlicher Direktkontakte

Koordination von bi- und multilateralen Strafverfolgungs-

maßnahmen

Forschung und

Beratung

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