Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2008 hat § 91 StGB eine weitreichende Ausdehnung erfahren, die nunmehr den Sicherheitsorganen bei Sportgroßveranstaltungen die Möglichkeit einer Präventivhaft für Ruhestörer eröffnet.
§ 91 StGB richtet sich gegen gewalttätige Auseinandersetzungen unter mehreren Personen, die auf Grund von Beweisschwierigkeiten ansonsten straflos blieben.

