1. Die Rechtsform der GmbH ist in Österreich und Deutschland sehr ähnlich ausgestaltet. In beiden Ländern wird die GmbH heutzutage in erster Linie als personenbezogene, auf wenige Gesellschafter beschränkte Unternehmensform verwendet637. Infolge dieser personalistischen Struktur hat sich die GmbH von den gesetzlichen Grundvorstellungen entfernt. Die gesetzlichen Regelungen sind in beiden Rechtsordnungen noch vom kapitalistischen Prinzip des GmbH-Rechts geprägt. Danach kommt es entscheidend auf die Kapitalbeteiligung des einzelnen Gesellschafters, nicht auf seine Person an. Folge dieser Entwicklung ist ein Konflikt mit dem gesetzlichen Regelstatut der Anteilsvererblichkeit.

