Zur Steuerung der Nachfolge in den GmbH-Anteil wurden unterschiedliche Klauselgestaltungen entwickelt. Untersuchungsgegenstand des folgenden Teils sind statutarische Reglementierungen, die in die Gesellschafternachfolge unmittelbar eingreifen, indem sie die Vererbung des Geschäftsanteils ausschließen und unmittelbar beschränken. Die vom Gesetz eingeräumte freie Vererblichkeit des Geschäftsanteils ist insbesondere bei Familien-GmbHs infolge ihrer engen persönlichen Binnenstruktur unerwünscht. Durch die Anordnung eines Vererblichkeitsausschlusses oder einer Sondernachfolge könnte der Geschäftsanteil als solcher und zusätzlich auch der darin verkörperte Vermögenswert am Nachlass vorbeigelenkt werden. Bei beiden Konstruktionen könnte unmittelbar in die Nachfolgegestaltung eingegriffen werden.

