1. Problemstellung
Die englische private company limited by shares, für die sich längst der eingedeutschte Begriff „Limited“ durchgesetzt hat, ist aus dem juristischen Diskurs nicht mehr wegzudenken. Nach weit verbreiteter Ansicht verbinden sich mit dem gegenwärtigen Vordringen der Limited in die österreichische Rechtslandschaft zwei Grundübel. Das eine Übel besteht in der Fremdartigkeit der mit der Limited importierten Rechtsfiguren und in der drohenden Überforderung sowohl des Geschäftsverkehrs als auch des Justizbetriebs. Das zweite Übel wird in der befürchteten Aushöhlung des Gläubigerschutzes gesehen, wobei diese Analyse häufig die Spuren des ersten Übels in sich trägt, nämlich die Schwierigkeit der Durchdringung des englischen Rechts.

