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Einleitung

Jausovec1. AuflFebruar 2009

„Kinder haben Recht auf Glück!“ Dieser Satz war vor einigen Jahren der Leitspruch einer Kampagne des österreichischen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Obwohl diese Forderung in ihrer Einfachheit und Klarheit überzeugt, ist sie leider keine Selbstverständlichkeit. Kinder11 Mit Kindern sind minderjährige Personen gemeint. werden zwar zunehmend als Träger subjektiver Rechte anerkannt, es werden (internationale) Konventionen zum Schutz von Kindern abgeschlossen, um der kindlichen Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit gerecht zu werden,22 Haslinger, Bewirkt die UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen neuen völkerrechtlichen oder menschenrechtlichen Status des Kindes in Österreich? in Rauch-Kallat/Pichler (Hrsg), Entwicklungen in den Rechten der Kinder im Hinblick auf das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1994) 49 (55). Rechtsordnungen werden reformiert, um dem gesellschaftlichen Wandel, der auch die Rechte von Kindern betrifft, nicht hinterherzuhinken, nationale wie internationale Gerichte bemühen sich, Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu rücken, verschiedenste Vereine, Einrichtungen und Organisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene setzen sich dafür ein, dass Kinderrechte nicht übersehen, sondern gefördert, angewendet und durchgesetzt werden - und trotzdem bleiben viele Rechte der Kinder nur Rechte auf dem Papier.

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