„Kinder haben Recht auf Glück!“ Dieser Satz war vor einigen Jahren der Leitspruch einer Kampagne des österreichischen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Obwohl diese Forderung in ihrer Einfachheit und Klarheit überzeugt, ist sie leider keine Selbstverständlichkeit. Kinder1 werden zwar zunehmend als Träger subjektiver Rechte anerkannt, es werden (internationale) Konventionen zum Schutz von Kindern abgeschlossen, um der kindlichen Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit gerecht zu werden,2 Rechtsordnungen werden reformiert, um dem gesellschaftlichen Wandel, der auch die Rechte von Kindern betrifft, nicht hinterherzuhinken, nationale wie internationale Gerichte bemühen sich, Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu rücken, verschiedenste Vereine, Einrichtungen und Organisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene setzen sich dafür ein, dass Kinderrechte nicht übersehen, sondern gefördert, angewendet und durchgesetzt werden - und trotzdem bleiben viele Rechte der Kinder nur Rechte auf dem Papier.

