Vorwort | ||||||
Inhaltsverzeichnis | ||||||
Abkürzungsverzeichnis | ||||||
I. Einleitung | ||||||
II. Voraussetzungen der Sachwalterschaft | ||||||
II.1. Allgemeines | ||||||
II.2. Begriff der behinderten Person | ||||||
II.2.1. Definition des Behinderungsbegriffes im ABGB | ||||||
II.2.2. Definition des Behinderungsbegriffes im Arbeits- und Sozialrecht | ||||||
II.2.2.1. Behinderungsbegriff im BEinstG | ||||||
II.2.2.2. Behinderungsbegriff im BGStG | ||||||
II.2.2.3. Behinderungsbegriff im ASVG | ||||||
II.2.2.4. Behinderungsbegriff im BPGG | ||||||
II.2.2.5. Behinderungsbegriff in den Landesgesetzen | ||||||
II.2.3. Conclusio | ||||||
II.3. Volljährigkeit der betroffenen Person | ||||||
II.4. Gefahr eines Nachteiles für die betroffene Person | ||||||
II.5. Unfähigkeit, die Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen | ||||||
II.6. Wirkungskreis und Auswahl des Sachwalters | ||||||
II.7. Das Unterbleiben der Sachwalterbestellung - der Subsidiaritätsgrundsatz | ||||||
III. Vorsorgevollmacht | ||||||
III.1. Allgemeines | ||||||
III.2. Entwicklung bis zur gesetzlichen Regelung der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3. Vorsorgevollmacht nach dem SWRÄG 2006 | ||||||
III.3.1. Allgemeines | ||||||
III.3.2. Begriff der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.2.1. Begriff der Geschäftsfähigkeit bzw der Einsichts- und Urteilsfähigkeit | ||||||
III.3.3. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem | ||||||
III.3.3.1. Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit des Bevollmächtigungsvertrages bzw Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Entlohnung des Sachwalters? | ||||||
III.3.4. Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.4.1. Anforderungen an die Person des Vollmachtgebers | ||||||
III.3.4.2. Anforderungen an die Person des Bevollmächtigten | ||||||
III.3.4.3. Vorsorge für die Zukunft | ||||||
III.3.4.4. Möglichst genaue Beschreibung der übertragenen Angelegenheiten | ||||||
III.3.5. Formen der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.5.1. Eigenhändige Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.5.2. Fremdhändige Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.5.3. Vorsorgevollmacht nach § 284f Abs 3 ABGB | ||||||
III.3.5.3.1. Medizinische Behandlungen im Sinne des § 283 Abs 2 ABGB | ||||||
III.3.5.3.2. Entscheidungen über dauernde Änderungen des Wohnortes | ||||||
III.3.5.3.3. Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören | ||||||
III.3.5.3.4. Einwilligung in Unterbringungsmaßnahmen und in eine Sterilisation | ||||||
III.3.5.3.5. Besondere Formvorschriften | ||||||
III.3.5.4. Vorsorgevollmacht als Notariatsakt | ||||||
III.3.5.5. Besondere Formvorschriften für Grundbuchssachen | ||||||
III.3.5.6. Formmängel | ||||||
III.3.6. Mögliche Inhalte der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.7. Allgemein anwendbare Grundsätze des Vollmachtrechts | ||||||
III.3.8. Untervollmachtserteilung und Substitution | ||||||
III.3.9. Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.9.1. Exkurs: Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) | ||||||
III.3.9.1.1. Aufgabe des ÖZVV | ||||||
III.3.9.1.2. Wer ist zur Durchführung der Registrierung berechtigt? | ||||||
III.3.9.1.3. Erfordernisse der Registrierung | ||||||
III.3.9.1.4. Wann erfolgt eine Registrierung im ÖZVV? | ||||||
III.3.9.1.5. Vertretungsbefugnis eines nächsten Angehörigen | ||||||
III.3.9.1.6. Wirksamwerden einer Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.9.1.7. Ende der Vertretungsbefugnis eines nächsten Angehörigen bzw der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.9.1.8. Einsichtsberechtigte Personen | ||||||
III.3.9.2. Vertrauensschutz aufgrund der Registrierung im ÖZVV | ||||||
III.3.10. Subsidiarität der Sachwalterschaft | ||||||
III.3.10.1. Auswirkungen der wirksamen Vorsorgevollmacht auf die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers | ||||||
III.3.10.2. Sachwalterbestellung trotz Vorliegens einer bereits wirksamen Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.11. Handlungsdirektiven für den Vorsorgebevollmächtigten | ||||||
III.3.12. Koexistenz von Vorsorgevollmacht und Sachwalterschaft | ||||||
III.3.13. Erlöschen der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.3.14. Schutz vor Missbrauch der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.4. Verfahrensrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.5. Anwendungsgebiete der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.5.1. Vorsorge für den medizinischen Bereich | ||||||
III.5.2. Vermögensvorsorge | ||||||
III.6. Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht | ||||||
III.7. Rechtspolitische Bewertung der Vorsorgevollmacht | ||||||
IV. Angehörigenvertretung | ||||||
IV.1. Allgemeines | ||||||
IV.2. Nächste Angehörige | ||||||
IV.2.1. Geschäftsfähigkeit des nächsten Angehörigen | ||||||
IV.2.2. Vertretungsmacht mehrerer nächster Angehöriger | ||||||
IV.3. Anwendungsbereich der Angehörigenvertretung | ||||||
IV.3.1. Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, die den Lebensverhältnissen der behinderten Person entsprechen | ||||||
IV.3.2. Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs | ||||||
IV.3.3. Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut zustehen | ||||||
IV.3.3.1. Pflegegeld | ||||||
IV.3.3.2. Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche | ||||||
IV.3.4. Einwilligung in medizinische Behandlungen | ||||||
IV.3.5. Sonstiges | ||||||
IV.4. Verfügungsbefugnis über laufende Einkünfte | ||||||
IV.5. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vertretungsbefugnis | ||||||
IV.5.1. Subsidiarität der Angehörigenvertretung gegenüber der Vorsorgevollmacht | ||||||
IV.5.2. Verhältnis der Angehörigenvertretung zur Sachwalterschaft | ||||||
IV.5.2.1. Auswirkungen der Vertretungsbefugnis eines nächsten Angehörigen auf die Geschäftsfähigkeit des Vertretenen | ||||||
IV.5.3. Information der behinderten Person über die Angehörigenvertretung | ||||||
IV.5.3.1. Zeitpunkt und Umfang der Information | ||||||
IV.5.3.2. Form der Information | ||||||
IV.5.3.3. Dogmatische Einordnung der Information über die Inanspruchnahme der Vertretungsbefugnis | ||||||
IV.5.3.4. Folgen der Unterlassung bzw der pflichtwidrigen Ausübung der Informationspflicht | ||||||
IV.5.4. Eintragung ins ÖZVV | ||||||
IV.6. Handlungsdirektive für den vertretungsbefugten nächsten Angehörigen | ||||||
IV.7. Innenverhältnis zwischen dem nächsten Angehörigen und dem Vertretenen | ||||||
IV.7.1. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses - Auftragsverhältnis | ||||||
IV.7.2. Familiäre Beistandspflicht | ||||||
IV.7.3. Geschäftsführung ohne Auftrag | ||||||
IV.7.4. Conclusio | ||||||
IV.7.4.1. Entgelt | ||||||
IV.7.4.2. Aufwandersatz | ||||||
IV.7.4.3. Rechnungslegungspflicht und Herausgabe des erlangten Vorteils | ||||||
IV.7.4.4. Pflicht zur Fortsetzung begonnener Geschäfte | ||||||
IV.7.4.5. Richterliches Mäßigungsrecht des Ersatzanspruches bei Haftung des nächsten Angehörigen gegenüber der behinderten Person | ||||||
IV.8. Beendigung der Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen | ||||||
IV.8.1. Widerspruch gegen die Angehörigenvertretung | ||||||
IV.8.1.1. Dogmatische Einordnung des Widerspruchs | ||||||
IV.8.1.2. Empfangsbedürftigkeit des Widerspruchs | ||||||
IV.8.1.3. Teilwiderspruch | ||||||
IV.8.1.4. Widerruf des Widerspruchs | ||||||
IV.8.1.5. Schutzbedürftigkeit der behinderten Person nach Widerspruch zur Angehörigenvertretung | ||||||
IV.8.2. Bestellung eines Sachwalters | ||||||
IV.8.3. Besserung des Gesundheitszustandes der behinderten Person | ||||||
IV.8.4. Wegfall einer Voraussetzung für die Qualifikation als „nächster Angehöriger“ | ||||||
IV.9. Schutz vor Missbrauch der Vertretungsmacht der nächsten Angehörigen | ||||||
IV.10. Verfahrensrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Angehörigenvertretung | ||||||
IV.11. Rechtspolitische Bewertung der Angehörigenvertretung | ||||||
V. Patientenverfügung | ||||||
V.1. Allgemeines | ||||||
V.2. Entwicklung bis zum PatVG | ||||||
V.2.1. Patientenrechte in Österreich | ||||||
V.2.2. Recht auf Selbstbestimmung | ||||||
V.2.3. Rechtslage vor In-Kraft-Treten des PatVG | ||||||
V.2.3.1. Gesetzliche Grundlagen | ||||||
V.2.3.2. Meinungsstand in Lehre und Literatur | ||||||
V.2.3.2.1. Argumente gegen die Rechtsverbindlichkeit | ||||||
V.2.3.2.2. Argumente für die Rechtsverbindlichkeit | ||||||
V.2.3.2.3. Differenzierte Betrachtungsweise | ||||||
V.3. Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) | ||||||
V.3.1. Allgemeines | ||||||
V.3.2. Begriff der Patientenverfügung | ||||||
V.3.3. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen | ||||||
V.3.3.1. Einsichts- und Urteilsfähigkeit | ||||||
V.3.3.2. Höchstpersönlichkeit | ||||||
V.3.3.3. Freiheit von Willensmängeln | ||||||
V.3.3.4. Rechtliche Zulässigkeit des Inhaltes der Patientenverfügung | ||||||
V.3.3.5. Unveränderter Stand der medizinischen Wissenschaft | ||||||
V.3.4. Verbindliche Patientenverfügung | ||||||
V.3.4.1. Möglichst genaue Beschreibung der abgelehnten Behandlungsmethoden | ||||||
V.3.4.2. Ärztliche Aufklärung | ||||||
V.3.4.2.1. Diagnoseaufklärung | ||||||
V.3.4.2.2. Verlaufsaufklärung | ||||||
V.3.4.2.3. Risikoaufklärung | ||||||
V.3.4.2.4. Form der Aufklärung | ||||||
V.3.4.2.5. Person des aufklärenden Arztes | ||||||
V.3.4.2.6. Dokumentation der ärztlichen Aufklärung | ||||||
V.3.4.2.7. Zeitpunkt der ärztlichen Aufklärung | ||||||
V.3.4.3. Errichtung vor einer rechtskundigen Person | ||||||
V.3.4.3.1. Form der Aufklärung bzw Belehrung durch die rechtskundige Person | ||||||
V.3.4.3.2. Mindestinhalt einer verbindlichen Patientenverfügung | ||||||
V.3.4.3.3. Zur Belehrung berechtigte rechtskundige Personen | ||||||
V.3.4.4. Regelmäßige Erneuerung | ||||||
V.3.5. Beachtliche Patientenverfügung | ||||||
V.3.6. Mögliche Inhalte einer Patientenverfügung | ||||||
V.3.7. Wirksamwerden der Patientenverfügung | ||||||
V.3.8. Widerruf der Patientenverfügung | ||||||
V.3.9. Die weiteren Bestimmungen des PatVG | ||||||
V.3.9.1. Notfallsklausel | ||||||
V.3.9.2. Behandlungspflicht | ||||||
V.3.9.3. Schutz vor Missbrauch | ||||||
V.3.9.4. Dokumentation der Patientenverfügung durch den Arzt | ||||||
V.3.10. Registrierung der Patientenverfügung | ||||||
V.3.11. Anzahl der Ausfertigungen und Kopien der Patientenverfügung | ||||||
V.3.12. Haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Patientenverfügung | ||||||
V.3.12.1. Zivilrechtliche Folgen, wenn die Patientenverfügung nicht befolgt wird, der Arzt also die abgelehnte Behandlung vornimmt | ||||||
V.3.12.2. Strafrechtliche Folgen, wenn die Patientenverfügung nicht befolgt wird, der Arzt also die abgelehnte Behandlung vornimmt | ||||||
V.3.12.3. Strafrechtliche Folgen, wenn der Arzt eine unwirksame Patientenverfügung befolgt, also eine Behandlung unterlässt | ||||||
V.3.12.4. Zivilrechtliche Folgen, wenn der Arzt von der Gültigkeit der Patientenverfügung ausgeht, also keine Behandlung vornimmt | ||||||
V.3.13. Was bringt das PatVG wirklich? | ||||||
V.4. Fälle mit Auslandsberührung | ||||||
V.5. Kosten für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung | ||||||
V.5.1. Patientenverfügung als Gegenstand einer Sozialleistung? | ||||||
V.6. Rechtspolitische Bewertung der Patientenverfügung | ||||||
V.7. Spannungsverhältnis zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung | ||||||
VI. Schlussbetrachtung | ||||||
Literatur- und Judikaturverzeichnis | ||||||
Literatur | ||||||
Judikatur | ||||||

