Im Folgenden wird exemplarisch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf unterschiedliche Reformvorschläge der Lehre, nämlich Call/Hanel, Schaffung eines einheitlichen Gebäudebewirtschaftungsrechts759, Rosifka, Optionen einer terminologischen und inhaltlichen Harmonisierung des Wohnrechts760, Schauer, Rechtsfragen der Sanierung im Mietrechtsgesetz761 und Würth, Kleine Änderungen - große Wirkungen762, näher eingegangen.

