Die gegenständliche Arbeit wurde von mir im Juli 2006 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl Franzens Universität Graz als Dissertation eingereicht und größtenteils während meiner Tätigkeit als Universitätsassistentin bzw wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht verfasst. Im Zuge der Überarbeitung der Doktorarbeit wurde nunmehr die neueste Literatur und Judikatur zum Ehegattenunterhalt bis einschließlich September 2007 berücksichtigt.

