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Kapitel II: Rechtsfolgen für Wohnungsdienstbarkeiten und Ausgedinge bei Gewalt in Familien

Brunner1. AuflMai 2007

1) Allgemeines

Der Dienstbarkeits- bzw Reallasteneinräumungsvertrag oder der Übergabevertrag - bzw die entsprechende Regelung darin - bildet die schuldrechtliche Grundlage für die hier behandelten Versorgungsansprüche der Wohnungsdienstbarkeit und des Ausgedinges.

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