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9 Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Arbeit

1. AuflMai 2014

9.1 Allgemeines

1. Das Insolvenzrecht ist ein Recht der Haftungsverwirklichung, der Schuldner- und der Unternehmenssanierung. Sein historischer Kern als Recht der Haftungsverwirklichung wurde insbesondere in den letzten Jahrzehnten um zahlreiche Sanierungsinstrumente erweitert, sodass heute sowohl der Schuldner- als auch der Unternehmenssanierung ebenfalls ein bedeutender Stellenwert im Insolvenzverfahren zukommt.

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