9.1 Allgemeines
1. Das Insolvenzrecht ist ein Recht der Haftungsverwirklichung, der Schuldner- und der Unternehmenssanierung. Sein historischer Kern als Recht der Haftungsverwirklichung wurde insbesondere in den letzten Jahrzehnten um zahlreiche Sanierungsinstrumente erweitert, sodass heute sowohl der Schuldner- als auch der Unternehmenssanierung ebenfalls ein bedeutender Stellenwert im Insolvenzverfahren zukommt.

