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1 Einleitung und Zielsetzungen der Arbeit

1. AuflMai 2014

Die Vertragsbeziehungen des Schuldners stellen in der Unternehmerinsolvenz die „Achillesferse“ einer erfolgreichen Sanierung dar: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten führt der Wegfall essenzieller Vertragspartner nämlich häufig dazu, dass eine Fortführung des Schuldnerunternehmens nicht mehr möglich ist und es weit unter seinem wahren Wert „versilbert“ werden muss. Dennoch konnten Vertragsverhältnisse nach der alten Rechtslage trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens (damals noch: Konkurs- bzw Ausgleichsverfahren) ungehindert aufgelöst werden; gleichzeitig war die Vereinbarung speziell auf die Verfahrenseröffnung zugeschnittener Rücktritts- und Auflösungsklauseln weitgehend zulässig. Zahlreiche (an sich erfolgversprechende) Sanierungen scheiterten daher letztlich an der Realität der Vertragspraxis, weil viele Vertragspartner an einer Bindung an den Insolvenzschuldner schlichtweg nicht interessiert waren. Diesem Umstand trug der Gesetzgeber mit dem IRÄG 201011 BGBl I 2010/29. durch eine Reihe an Maßnahmen zum Schutz der Vertragsverhältnisse des Schuldners Rechnung (insbesondere durch die Vertragsauflösungssperre nach § 25a IO und die Vereinbarungsbeschränkung des § 25b Abs 2 IO), die nunmehr eine umfassende Insolvenzfestigkeit von Verträgen bewirken.

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