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Inhaltsverzeichnis

1. AuflMai 2014

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungs- und Zitierweise

 

1 Einleitung und Zielsetzungen der Arbeit

 

2 Zivil- und bestandrechtliche Grundlagen

  

2.1 Allgemeines und Überblick

  

2.2 Die zivilrechtliche Vertragsfreiheit

  

2.3 Der Begriff des Bestandvertrags

  

2.4 Grundzüge der einzelnen Immobiliarbestandverträge

   

2.4.1 Miete und Pacht

   

2.4.2 Leasing

  

2.5 Die Systematik der Rechtsquellen des Bestandvertragsrechts

  

2.6 Die Beendigung von Bestandverträgen nach allgemeinem Zivilrecht

   

2.6.1 Allgemeines

    

2.6.1.1 Endigung durch Zeitablauf

    

2.6.1.2 Endigung durch Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag

    

2.6.1.3 Endigung durch Untergang der Bestandsache

    

2.6.1.4 Endigung durch allgemeine vertragsrechtliche Endigungsgründe

   

2.6.2 Befristete Bestandverhältnisse

    

2.6.2.1 Kündigung nach ABGB

    

2.6.2.2 Kündigung nach MRG

   

2.6.3 Unbefristete Bestandverhältnisse

    

2.6.3.1 Kündigung nach ABGB

    

2.6.3.2 Kündigung nach MRG

     

2.6.3.2.1 Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 30 Abs 2 Z 1–3 MRG)

     

2.6.3.2.2 Mangelnder Bedarf des Mieters (§ 30 Abs 2 Z 4–7 MRG)

     

2.6.3.2.3 Dringender Eigenbedarf des Vermieters (§ 30 Abs 2 Z 8–11 MRG)

     

2.6.3.2.4 Sonstige Tatbestände (§ 30 Abs 2 Z 12–16 MRG)

     

2.6.3.2.5 Kündigungstatbestände in anderen Gesetzen

   

2.6.4 Beendigung mittels Resolutivbedingung

   

2.6.5 Geltendmachung der Kündigung

    

2.6.5.1 Die gerichtliche Kündigung

    

2.6.5.2 Die außergerichtliche Kündigung

  

2.7 Exkurs: Das Schicksal von Bestandverträgen bei Unternehmensveräußerung

 

3 Die Sanierung im Insolvenzverfahren

  

3.1 Allgemeines und Überblick

  

3.2 Das Insolvenzrecht als Sanierungsrecht

   

3.2.1 Der Begriff der Sanierung

   

3.2.2 Zum Stellenwert der Sanierung im Insolvenzrecht

  

3.3 Bestandverträge und Sanierung im Insolvenzverfahren

 

4 Die Auflösung des Bestandvertrags durch den Insolvenzverwalter

  

4.1 Allgemeines und Überblick

  

4.2 Zweck der Einräumung von Vertragsauflösungsmöglichkeiten für den Insolvenzverwalter

   

4.2.1 Allgemeines

   

4.2.2 Der Zweck des Wahl- und Zurückbehaltungsrechts nach § 21 IO

   

4.2.3 Der Zweck des Kündigungsrechts nach § 23 IO

  

4.3 Die Erfüllung noch nicht im Abwicklungsstadium befindlicher Bestandverträge (§ 21 IO)

   

4.3.1 Der Anwendungsbereich des § 21 IO

    

4.3.1.1 Der Vertragsbegriff des § 21 IO

    

4.3.1.2 Der Erfüllungsbegriff

   

4.3.2 Schutz der Insolvenzmasse

    

4.3.2.1 Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters

    

4.3.2.2 Rechtsfolgen von Erfüllungswahl und Rücktritt

    

4.3.2.3 Teilbare Leistungen iSd § 21 Abs 4 IO

   

4.3.3 Schutz des Vertragspartners

    

4.3.3.1 Fristsetzung nach § 21 Abs 2 IO

    

4.3.3.2 Zurückbehaltungsrecht nach § 21 Abs 3 IO

  

4.4 Die Erfüllung im Abwicklungsstadium befindlicher Bestandverträge (§§ 23 und 24 IO)

   

4.4.1 Von §§ 23 und 24 IO erfasste Verträge

    

4.4.1.1 Bestandverträge

    

4.4.1.2 Die Massezugehörigkeit der Bestandverträge

   

4.4.2 Ex-lege-Fortsetzung des Bestandverhältnisses

   

4.4.3 Die Insolvenz des Bestandnehmers (§ 23 IO)

    

4.4.3.1 Das Recht zur vorzeitigen Kündigung

    

4.4.3.2 Die Qualifikation der Bestandzinsforderungen

    

4.4.3.3 Schadenersatzanspruch

   

4.4.4 Die Insolvenz des Bestandgebers (§ 24 IO)

    

4.4.4.1 Kein spezifisches Kündigungsrecht

    

4.4.4.2 Beschränkte Wirkung einer Bestandzinsvorauszahlung

    

4.4.4.3 Schadenersatzanspruch

    

4.4.4.4 Veräußerung der Bestandsache

  

4.5 Zwischenergebnis

 

5 Die Vertragsauflösungssperre des § 25a IO

  

5.1 Allgemeines und Überblick

  

5.2 Entstehungsgeschichte und Zielsetzung der Norm

  

5.3 § 25a IO als Teil des materiellen Insolvenzrechts

  

5.4 Der zeitliche Geltungsbereich des § 25a IO

  

5.5 Der sachliche Anwendungsbereich des § 25a IO

   

5.5.1 § 25a IO und die Arten des Insolvenzverfahrens

   

5.5.2 Von § 25a Abs 1 IO erfasste Verträge

    

5.5.2.1 Massebezogenheit der Verträge

    

5.5.2.2 Zu den erfassten Vertragstypen

   

5.5.3 Die Vertragsauflösung

    

5.5.3.1 Die Vertragsauflösung als Ausübung eines Gestaltungsrechts

    

5.5.3.2 Die Anwendung auf gesetzliche und vertragliche Gestaltungsrechte

    

5.5.3.3 Die Vertragsauflösung während des Insolvenzverfahrens

    

5.5.3.4 Zum Kreis der untersagten Gestaltungsrechte

    

5.5.3.5 Wertungswidersprüche zur Endigung durch Zeitablauf?

   

5.5.4 Gefährdung der Unternehmensfortführung

  

5.6 Die Rechtsfolgen des § 25a Abs 1 IO

   

5.6.1 Zur Gesetzessystematik von Rechtsfolgen und Ausnahmen

   

5.6.2 Die Unwirksamkeit der Vertragsauflösung

    

5.6.2.1 Zum Begriff der Vertragsauflösung

    

5.6.2.2 Zur Unwirksamkeit der Vertragsauflösung

    

5.6.2.3 Nachträgliche Wirksamkeit der Auflösungserklärung?

    

5.6.2.4 Unbeachtlichkeit von Kündigungsterminen nach Wegfall der Vertragsauflösungssperre?

   

5.6.3 Dauer der Vertragsauflösungssperre

    

5.6.3.1 Zeitablauf

    

5.6.3.2 Wegfall der Tatbestandsmerkmale des § 25a Abs 1 IO

    

5.6.3.3 Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    

5.6.3.4 Veräußerung des Unternehmens

   

5.6.4 Exkurs: Konkludenter Verzicht auf die Ausübung von Kündigungsrechten?

  

5.7 Ausnahmen von der Vertragsauflösungssperre

   

5.7.1 Wichtiger Grund

    

5.7.1.1 Allgemeines

    

5.7.1.2 Das Schicksal ordentlicher Kündigungsrechte

    

5.7.1.3 Das Schicksal außerordentlicher Kündigungsrechte

     

5.7.1.3.1 Die Anwendbarkeit der wichtigen Gründe des allgemeinen Zivilrechts

     

5.7.1.3.2 Die Gegenausnahme der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners

     

5.7.1.3.3 Die Gegenausnahme des Verzugs des Schuldners mit der Erfüllung von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen

     

5.7.1.3.4 Die eigene Insolvenz als wichtiger Auflösungsgrund?

     

5.7.1.3.5 Konsequenzen für das System des Mieterschutzrechts

    

5.7.1.4 Das Schicksal von Kündigungsrechten aus besonderem Anlass

     

5.7.1.4.1 Problemübersicht

     

5.7.1.4.2 Interessenabwägung und Ergebnis

    

5.7.1.5 Ausgewählte Fragestellungen zu den wichtigen Gründen des MRG

   

5.7.2 Die Unerlässlichkeit der Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile des Vertragspartners

    

5.7.2.1 Allgemeines und Meinungsstand

    

5.7.2.2 Die Abgrenzung zur Ausnahme des wichtigen Grundes

    

5.7.2.3 Zum Auslegungsrahmen der Ausnahme

   

5.7.3 Ansprüche auf Auszahlung von Krediten und Arbeitsverträge

 

6 Die Beschränkungen insolvenzbezogener vertraglicher Vereinbarungen (§ 25b Abs 2 IO)

  

6.1 Allgemeines und Überblick

  

6.2 Die Gesetz- und Sittenwidrigkeitsschranke des § 879 Abs 1 ABGB

   

6.2.1 Allgemeines

   

6.2.2 Gesetzwidrigkeit

   

6.2.3 Sittenwidrigkeit

   

6.2.4 Rechtsfolgen der Gesetz- und Sittenwidrigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB

   

6.2.5 Exkurs: Gröblich benachteiligende Vereinbarungen nach § 879 Abs 3 ABGB

  

6.3 Die Vereinbarungsbeschränkung des § 25b Abs 2 IO

   

6.3.1 Ausgangslage und Entstehungsgeschichte der Norm

   

6.3.2 § 25b Abs 2 IO als allgemein-zivilrechtliche Bestimmung

   

6.3.3 Der zeitliche Geltungsbereich des § 25b Abs 2 IO

    

6.3.3.1 Anwendbarkeit in bereits zur Zeit des Inkrafttretens des IRÄG 2010 laufenden Konkursverfahren?

    

6.3.3.2 Zur Frage der Verfassungskonformität des § 273 Abs 7 IO

   

6.3.4 Der sachliche Anwendungsbereich des § 25b Abs 2 IO

    

6.3.4.1 Das Zusammenspiel zwischen §§ 25a und 25b Abs 2 IO

    

6.3.4.2 Von § 25b Abs 2 IO erfasste Verträge

    

6.3.4.3 Vereinbarungen eines Auflösungsrechts oder der Vertragsauflösung

     

6.3.4.3.1 Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts

     

6.3.4.3.2 Die Vereinbarung der Vertragsauflösung

     

6.3.4.3.3 Die Vereinbarung der Vertragsänderung

      

6.3.4.3.3.1 Die grundsätzliche Zulässigkeit der Vereinbarung einer Vertragsänderung

      

6.3.4.3.3.2 Die Notwendigkeit der Ex-ante-Überprüfung eines Verstoßes gegen § 25b Abs 2 IO

      

6.3.4.3.3.3 Kriterien für eine Ex-ante-Überprüfung

      

6.3.4.3.3.4 Vertragsänderungen im Anwendungsbereich des § 879 Abs 3 ABGB

      

6.3.4.3.3.5 Überprüfung der Vereinbarkeit mit § 25a Abs 1 IO

    

6.3.4.4 Vereinbarungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

     

6.3.4.4.1 Die Unzulässigkeit der Anknüpfung an das formelle Insolvenzverfahren bzw an das Eröffnungsverfahren

     

6.3.4.4.2 Das Vorliegen eines notwendigen Kausalzusammenhangs

     

6.3.4.4.3 Sonderproblem: Die Anfechtbarkeit der Bestandzinszahlungen

     

6.3.4.4.4 Einschränkende systematische Interpretation?

   

6.3.5 Rechtsfolgen

    

6.3.5.1 Die Nichtigkeit als Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 25b Abs 2 IO

    

6.3.5.2 Zur Ausprägung der Nichtigkeit

  

6.4 Die Wirksamkeit insolvenzbezogener Vertragsklauseln im Einzelnen

   

6.4.1 Allgemeines

   

6.4.2 Vereinbarung der Vertragsauflösung

    

6.4.2.1 Vertragsauflösung für den Fall der Durchführung des Insolvenzverfahrens

    

6.4.2.2 Vertragsauflösung für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation

     

6.4.2.2.1 Die Vereinbarkeit mit § 25b Abs 2 IO

     

6.4.2.2.2 Zur bestandrechtlichen Zulässigkeit

    

6.4.2.3 Vertragsauflösung für den Fall der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels kostendeckenden Vermögens

     

6.4.2.3.1 Die Vereinbarkeit mit § 25b Abs 2 IO

     

6.4.2.3.2 Zur bestandrechtlichen Zulässigkeit

   

6.4.3 Vertragsänderungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    

6.4.3.1 Vereinbarung der Übertragung des Vertrags oder der Rechte aus dem Vertrag

    

6.4.3.2 Anhebung des Bestandzinses

    

6.4.3.3 Veränderung der Zahlungsmodalitäten

     

6.4.3.3.1 Die Vereinbarkeit mit § 25b Abs 2 IO

     

6.4.3.3.2 Zur bestandrechtlichen Zulässigkeit

    

6.4.3.4 Erlag (oder Auffüllung) einer Kaution

     

6.4.3.4.1 Die Vereinbarkeit mit § 25b Abs 2 IO

     

6.4.3.4.2 Zur bestandrechtlichen Zulässigkeit

  

6.5 Umgang der Vertragspraxis mit den Neuregelungen des IRÄG 2010

 

7 Der beendete Bestandvertrag im Insolvenzverfahren (§ 11 Abs 2 und 3, § 12c IO)

  

7.1 Allgemeines und Überblick

  

7.2 Die Zwangsstundung nach § 11 Abs 2 und 3 IO

   

7.2.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

   

7.2.2 Anwendungsbereich der Norm

   

7.2.3 Rechtsfolgen

   

7.2.4 Zwischenergebnis

  

7.3 Der Aufschub der Räumungsexekution und die Fortsetzung des Bestandverhältnisses nach § 12c IO

   

7.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

   

7.3.2 Verfassungsrechtliche Erwägungen

   

7.3.3 Der Anwendungsbereich der Norm

    

7.3.3.1 Bestandobjekt

     

7.3.3.1.1 Allgemeines

     

7.3.3.1.2 Unternehmen als Bestandobjekte iSd § 12c IO?

    

7.3.3.2 Unternehmensbetrieb im Bestandobjekt

     

7.3.3.2.1 Allgemeines

     

7.3.3.2.2 Die bloße Betriebsabsicht

     

7.3.3.2.3 Wegfall des Unternehmensbetriebs bei Unternehmensveräußerung?

     

7.3.3.2.4 Unternehmensbetrieb trotz Unterinbestandgabe des Bestandobjekts?

    

7.3.3.3 Räumungsexekution

     

7.3.3.3.1 Die verfahrensrechtliche Relevanz der Exekutionsführung

     

7.3.3.3.2 Der Zeitpunkt der Exekutionsführung

    

7.3.3.4 Vertragsbeendigung wegen Nichtzahlung des Bestandzinses in der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

     

7.3.3.4.1 Allgemeines

     

7.3.3.4.2 Teleologische Reduktion für Fälle schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile

     

7.3.3.4.3 Die Anwendbarkeit des § 12c IO nach Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 25a IO?

    

7.3.3.5 Sanierungsplanantrag

    

7.3.3.6 Bekanntgabe des Fortführungswillens

    

7.3.3.7 Kein Scheitern der Sanierung

    

7.3.3.8 Die rechtzeitige Befriedigung der Forderung des Bestandgebers

    

7.3.3.9 Sonderproblem: Die Insolvenz des Unterbestandnehmers

    

7.3.3.10 Sonderproblem: § 12c IO als lex specialis zu § 11 Abs 3 IO?

    

7.3.3.11 Zusammenfassender Überblick

   

7.3.4 Die Rechtsfolgen des § 12c IO

    

7.3.4.1 Fortsetzung des Bestandverhältnisses

     

7.3.4.1.1 Allgemeines

     

7.3.4.1.2 Der Zeitpunkt der Fortsetzung des Bestandverhältnisses

      

7.3.4.1.2.1 Die Ansicht der Rechtsprechung

      

7.3.4.1.2.2 Die Ansicht der herrschenden Lehre

      

7.3.4.1.2.3 Die Ansicht von Riss

      

7.3.4.1.2.4 Kritische Würdigung und eigene Ansicht

     

7.3.4.1.3 Ex-nunc- oder Ex-tunc-Wirkung der Fortsetzung?

    

7.3.4.2 Aufschub der Räumungsexekution

    

7.3.4.3 Einstellung der Räumungsexekution

   

7.3.5 Möglichkeiten der „Umgehung“ des § 12c IO?

    

7.3.5.1 Allgemeines

    

7.3.5.2 Räumungsvergleiche und vollstreckbare Notariatsakte

    

7.3.5.3 Verzicht auf den Aufschub der Räumungsexekution

 

8 Überblick über die Abwicklung der Beendigung von Bestandverträgen

 

9 Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Arbeit

  

9.1 Allgemeines

  

9.2 Ergebnisse der Untersuchung des § 25a IO

  

9.3 Ergebnisse der Untersuchung des § 25b Abs 2 IO

  

9.4 Ergebnisse der Untersuchung des § 11 Abs 2 und 3 IO

  

9.5 Ergebnisse der Untersuchung des § 12c IO

Literaturverzeichnis

 

Selbstständige Werke und Kommentare

 

Beiträge in Zeitschriften, Festschriften und sonstigen Sammelwerken

 

Gesetzesmaterialien

Verzeichnis der zitierten Rechtsprechung

 

Rechtsprechung des OGH

 

Rechtsprechung des LGZ Graz

 

Rechtsprechung des LGZ Wien

 

Rechtsprechung des LG Feldkirch

 

Rechtsprechung des VfGH

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