Der zweite Teil der Arbeit spannt den Bogen von der ILO und den Internationalen Menschenrechtspakten zum System der Welthandelsordnung. Zwar ist die WTO als Institution zur Stärkung des Freihandels grundsätzlich nicht mit sozialen Fragen wie der Wahrung von Sozialstandards betraut, gleichwohl kann das Welthandelssystem diese Aspekte aber auch nicht vollständig ignorieren. Denn die kontinuierliche Ausweitung multilateraler Wirtschaftsbeziehungen lässt eine Harmonisierung der internationalen Handelsordnung mit anderen völkerrechtlichen Regelungsbereichen, wie dem Schutz der core labour standards oder auch dem globalen Umweltschutz, wichtiger denn je anmuten. So ist offensichtlich, dass zwischen den geltenden Arbeitsbedingungen der in exportrelevanten Industrien beschäftigten Arbeitnehmer und den für diese Produkte bestehenden allgemeinen Handelskonditionen eine enge Verbindung existiert, die eine themenübergreifend gültige Regelung für wünschenswert erachten lässt. Mit der im Rahmen des „Uruguay-Prozesses“ erzielten Einigkeit in Bezug auf die Inkorporierung von Rechten zum Schutz des geistigen Eigentums, aus der das TRIPS-Abkommen hervorging, haben die WTO-Mitgliedstaaten im Übrigen bereits bewiesen, dass die Tür zur Einbeziehung neuer Themenkomplexe nicht grundsätzlich verschlossen ist.