Die Körperschaftsteuer wird auch als Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften bzw. der juristischen Personen bezeichnet. Sie wird in der einschlägigen Literatur unter die direkten Steuern bzw. die Ertragsteuern subsumiert.
Die Körperschaftsteuer wird auch als Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften bzw. der juristischen Personen bezeichnet. Sie wird in der einschlägigen Literatur unter die direkten Steuern bzw. die Ertragsteuern subsumiert.
