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2.  Anmerkungen zu den faktischen Körperschaftsteuerlasten

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Die Körperschaftsteuer wird auch als Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften bzw. der juristischen Personen bezeichnet. Sie wird in der einschlägigen Literatur unter die direkten Steuern bzw. die Ertragsteuern subsumiert.

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