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12.9.1. Arten von Beteiligungen

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Lässt man Gesetzesnormen (insbes. UGB und Steuergesetze) sowie das betriebswirtschaftliche Schrifttum Revue passieren, so können Beteiligungen in verschiedener Hinsicht unterschieden werden.

Unter Abstützung auf das im UGB niedergeschriebene Rechnungslegungsrecht kann wie folgt differenziert werden:

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